GUIDO QUADFASEL - Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Havelaue
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15.12.2010, 12:13 Uhr | MAZ \"Westhavelländer\" vom 15.12.2010
ORDNUNG: Aufruhr in den Rathäusern
Verwaltungsgericht kippt Schneeräumpflicht der Bürger auf Straßen ohne Gehwegen

 

WESTHAVELLAND - „Die Sache sorgt für große Aufregung“. Roy Wallenta, Bürgermeister der Stadt Premnitz, hofft, dass der brandenburgische Städte- und Gemeindebund ein Thema an sich zieht, das in den Rathäusern des Landes noch große Probleme bereiten dürfte. Es geht um die so genannte Reinigungspflicht für Gehwege und öffentliche Grünstreifen zwischen Straßen und Wegen, die von Gemeinden mittels Satzung auf die Anwohner übertragen werden kann. Fast überall ist das so. Und ebenfalls ist die Straßenreinigungspflicht, wo es Fahrwege ohne Gehsteig gibt, fast überall auf die Bürger übertragen. Die Anwohner müssen hier die Straße von ihrer Grundstücksseite aus bis zur Mitte fegen.

 

Nachdem ein Bürger deswegen gegen eine Gemeindesatzung geklagt hatte, wurde diese vom Verwaltungsgericht Potsdam für rechtswidrig erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird – die Gemeinde, gegen die das Urteil erging könnte Berufung einlegen – besteht die Gefahr, dass auch in anderen Gemeinden Anwohner gegen die Satzungen klagen – und Erfolg haben.

Roy Wallenta setzt deshalb auf den Städte- und Gemeindebund und das in Potsdam zuständige Infrastrukturministerium. „Mit einer Änderung des brandenburgischen Straßengesetzes könnte man das regeln.“ Andernfalls bliebe der Stadt Premnitz nichts anderes übrig, als die eigene Satzung zu ändern und den Folgen des Urteils anzupassen. „Vorerst wollen wir aber abwarten“, sagte Roy Wallenta gestern.

Auch im Rathaus der Kreisstadt war die Mitteilung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zu dem Urteil inzwischen eingetroffen. „Wir müssen sehen, ob das Urteil Rechtskraft erlangt“, sagte Rathenows Stadtsprecher Jörg Zietemann. „Wenn es so ist, müssen wir wohl etwas unternehmen.“

Das gilt auch für die Gemeinde Milower Land oder die eigenständigen Kommunen in den Ämtern Nennhausen und Rhinow.

In Nauen soll auch erst einmal alles bleiben wie gehabt. Die Anwohner sind dort verpflichtet, einen ein Meter breiten Streifen schneefrei zu halten, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Bei dieser Regelung hat sich die Verwaltung nach einem Urteil aus Sachsen gerichtet. Nach wie vor ist die Nauener Ordnungsamtsleiterin Ilona Moritz der Ansicht, dass diese Regelung sinnvoll ist. „Wo sollen die Fußgänger denn laufen, wenn 20 Zentimeter Schnee liegen?“, fragt sie.

Den Sinn einer solchen Satzung bezweifelt auch in den anderen Gemeinden niemand. Fraglich ist aber, ob sie sich noch durchsetzen lässt. Wustermarks Bürgermeister Holger Schreiber und Friesacks Amtsdirektor Christian Pust wollen zwar beide abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist, beide Satzungsänderungen angekündigt.

Das Urteil ist nicht nur auf die Schneeräumpflicht auf Straßen ohne Gehweg anzuwenden. Auch auf die in Satzungen oft verankerte Bürgeraufgabe, die öffentlichen Grünstreifen zwischen Straßen und Gehwegen zu pflegen, wird in dem Richterspruch verwiesen. „Das hätte einschneidende Konsequenzen“, sagte Roy Wallenta. „Nicht nur in Premnitz sind das Dinge, an die sich die Bürger gewöhnt haben und die sie erledigen.“

Wenn die Satzung in Premnitz geändert wird, dann müssen die Bürger damit rechnen, dass sie für den zusätzlichen Straßenräumdienst und die Grünstreifenpflege bezahlen müssen. „Denn die Kosten können wir natürlich auf die Anlieger umlegen“, sagte Wallenta.

Ähnlich äußerten sich Christian Pust (Friesack) und Holger Schreiber (Wustermark). (Von Joachim Wilisch)

aktualisiert von Guido Quadfasel, 15.12.2010, 12:25 Uhr